elektronisches Nachweisverfahren (EANV) für gefährliche Stoffe

Mit der letzten Änderung der Nachweisverordnung (Gesetz welches die Handhabung der Entsorgungspapiere wie z. B. Übernahmescheine, Begleitscheine, Entsorgungsnachweise, Register usw. regelt) wurde die Einführung des elektronischen Begleitscheines für gefährliche (früher „besonders überwachungsbedürftige“) Abfälle beschlossen.

Für Abfallerzeuger, die lediglich bis zu 20 Tonnen je gefährlicher Abfallart haben, und diese im Rahmen des Übernahmescheinverfahrens abwickeln, ändert sich nichts. Es sei denn, Sie haben unter 20 Tonnen sind aber trotzdem im Besitz eines eigenen Entsorgungsnachweises für einen bestimmten Abfall.

Dies bedeutet, seit dem 01.04.2010 ist der bisherige Durchschreibesatz des Begleitscheinverfahrens nicht mehr existent ist.

Seit April 2010 ist der Begleitschein nur noch ein ausgedruckter einseitiger EDV-Ausdruck. Dieser wird zu diesem Zeitpunkt noch vom Erzeuger und Transporteur per Hand unterschrieben. Der Entsorger muss diesen dann digital signieren.

Ab dem 01.02.2011 muss sowohl der Abfallerzeuger als auch der Transporteur den Begleitschein digital signieren.

Was bedeutet dass für Sie?

  • Kunden, welche auf unserem Namen über 20 Tonnen gefährlichen Abfall entsorgen, sprechen wir selbst an. Sollten Sie bei anderen Entsorgern Abfälle entsorgen, und Sie somit bei einer Abfallart über 20 Tonnen kommen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne bei einer Lösung zur Verfügung. Ihr letzter Stichtag ist jedoch der 01.02.2011!
  • Sie benötigen dann eine digitale Signaturkarte und ein Kartenlesegerät. Hierzu gibt es verschiedene Anbieter. Die Firma Kraus hat sich für die Signaturkarte der IHK entschieden. Auf dem folgenden Link erhalten Sie Informationen von der IHK Regensburg. Hier können Sie auch ein passendes Kartenlesegerät kaufen.
    Ansprechpartner bei der IHK Regensburg ist die Frau Bachfisch Telefon (0941) 5694-291
    E-Mail: bachfisch(at)regensburg.ihk(dot)de
    Infos auch unter: www.ihk-regensburg.de/content/290908a
  • Sie benötigen einen Zugang zu dem ZKS-Webportal (Das ist die Zentrale Koordinierungsstelle, wo zukünftig alle Begleitscheine zusammenlaufen). Sie können sich hierzu entweder eine eigene Software kaufen, oder Sie melden Sich bei einen Webportal an. Die Firma Kraus wickelt das elektronische Begleitscheinverfahren über das Webportal der bifa ab. Ein Großteil der bayerischen Entsorgungswirtschaft und viele Erzeuger nutzen dieses Portal. Von einer eigenen Software raten wir noch ab, da dies z. T. mit erheblichen Kosten verbunden ist, und nur bei einem relativen großen Begleitscheinanfall interessant ist.

Informationen finden Sie hierzu auch unter www.ebegleitschein.de. Auf der Internetpräsenz www.gsb-mbh.de der GSB (Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll) finden Sie eine interessante Zusammenfassung.

Sollten Sie hierzu Informationen benötigen, Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, oder haben Sie einfach hier und da noch Erklärungsbedarf, so stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite. Sie können uns telefonisch unter der 09681 9205-0 erreichen.