Altholz

Gesetzliche Grundlage der Altholzentsorgung ist die Altholzverordnung.
Die Altholzverordnung unterteilt das Altholz in 5 Sorten.

Je nach Kategorie haben wir Verwertungs- bzw. Entsorgungswege in Heizkraftwerken, der Spannplattenindustrie, oder auch in A4 zugelassenen Verbrennungsanlagen.

Wir bieten Ihnen ein komplettes Erfassungs- und Verwertungssystem für Ihre anfallenden Althölzer.

Vom 5 cbm Container  bis zum 90 cbm Abrollcontainerzug können wir Ihnen ein umfangreiches Programm anbieten.

Für größere Mengen Altholz oder auch Nutzholz bieten wir Ihnen auch die Zerkleinerung  mit unserem Holzshredder an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Altholzverordnung